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Warum gibt es Kritik am Volksbegehren Artenschutz?

27/7/2019

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Vorweg: Baden-Württemberg ist bundesweit ein Vorreiter beim Natur- und Umweltschutz. Und es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass unsere politischen Kernanliegen mit der Initiative „Rettet die Bienen“ offensichtlich in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind.
Gleichwohl gibt es bei manchen der aufgeführten fachlichen Punkte Zielkonflikte. Denn die Wege zu den aufgeführten Zielen stellen uns in der praktischen Umsetzung vor große Herausforderungen. Der Gesetzentwurf zum Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“ enthält zudem auch gesetzestechnische Ungenauigkeiten, etwa unklare Begriffe, mehrdeutige Formulierungen und missverständliche Zielsetzungen. Ja, das Volksbegehren ist ein wichtiger Impuls für eine intensive öffentliche Auseinandersetzung darüber, wie mehr Artenschutz und mehr Ökolandbau erreicht werden können.
Bei Vergleichen mit unserem Nachbarland ist zu beachten, dass das baden-württembergische Volksbegehren deutlich über die Forderungen des bayerischen Pendants hinausgeht, insbesondere beim Pestizid verbot und bei dem anzustrebenden Anteil an Biobetrieben. Grund dafür ist, dass wir den Bayern einige Schritte an Projekten voraus sind, die auch unter den Landwirten sehr gut angenommen werden, wie die seit Jahren hohe Beteiligung an den Umwelt- und Naturschutzprogrammen der Grün-geführten Landesregierung belegt:
​
  • Schon jetzt wird eine Fläche von rund 45.000 Hektar mit einem Mittelvolumen von über 40 Millionen Euro im Rahmen des Vertragsnaturschutzes bewirtschaftet, gepflegt und im Sinne des Biotop- und Artenschutzes entwickelt.
  • Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt werden Maßnahmen wie Schaffung von Lebensräumen für bedrohte Arten, die Biotopvernetzung oder die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln umgesetzt.
  • Im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) wurden 2017 auf über 320.000 Hektar Maßnahmen des Umwelt- und Artenschutzes umgesetzt.
  • Mit einem Anteil von 14 Prozent ökologisch bewirtschafteter Fläche und knapp elf Prozent der Betriebe nimmt Baden-Württemberg unter den Bundesländern beim Ökolandbau eine zweifellose Spitzenstellung mit Ausblick auf 20 Prozent ökologisch bewirtschafteter Flächen ein.

Und es wird noch mehr getan: Noch in diesem Jahr will die Grün-geführte Landesregierung eine Pestizidreduktionsstrategie verabschieden. Denn wir wollen weniger Gifte in unserer Natur, Umwelt und unseren Lebensmitteln.

Auch die Fortführung des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt mit einem Finanzvolumen von 30 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2020/2021 ist bereits beschlossene Sache. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag, um dem Insektensterben Einhalt zu gebieten, die biologische Vielfalt der baden-württembergischen Kultur- und Naturlandschaft zu stärken und dabei auch die Landnutzerinnen und Landnutzer in ihren Anstrengungen zugunsten der Biodiversität zu unterstützen. So werden beispielsweise Projekte zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel, zum Moorschutz, der ökologischen Aufwertung des Straßenbegleitgrüns und der Wiedervernetzung von Lebensräumen umgesetzt.

Dennoch dürfen bei allen Wünschen nach noch mehr Ökologie nicht vergessen werden, dass 89 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg als Familienbetrieb geführt werden. In Baden-Württemberg wirtschaften ein Drittel dieser Familienbetriebe im Haupterwerb und knapp zwei Drittel im Nebenerwerb, also Zusätzlich neben einem anderweitigen Job. 
Jedem, der Forderungen an „die Landwirtschaft“ stellt, muss also Bewusst sein, dass es sich um ein sensibles Feld handelt, und darf auch nicht vergessen, dass die Hauptaufgabe von Landwirten die sichere und qualitativ hohe Lebensmittelerzeugung ist, die unsere moderne Gesellschaft am Laufen hält. Dass zwei Drittel der Familienbetriebe in Baden-Württemberg im Nebenerwerb geführt werden zeigt zudem, dass der Beruf „Landwirt“ nicht nur ein Job, sondern eine ehrenwerte Berufung ist, und allerhöchsten Respekt verdient. Wenn Bauern nach vor und nach der Arbeit ihrer Landwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, 365 Tage im Jahr, von Montags bis Sonntags, dann ist das entsprechend anzuerkennen und zu würdigen. Übrigens ist die durchschnittliche Betriebsgröße in Baden-Württemberg viel kleiner strukturiert als im Rest der Bundesrepublik: Bei uns haben Betriebe im Schnitt eine Größe von 36 Hektar. Der Bundesdurchschnitt beträgt 62 Hektar. Wir wissen alle, wie viel allein schon eine klein strukturierte Landwirtschaft der Natur bringt - und das gilt es zu beschützen! 

Kritisch zu betrachten sind deshalb einige Forderungen aus dem Volksbegehren Artenvielfalt, die die Landwirtschaft überfordern könnten: Zentrale Forderungen sind
  • der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 50 Prozent bis 2035 und
  • die Halbierung der einzusetzenden Pflanzenschutzmittel bis 2035 (auch im Bio-Bereich!) sowie
  • die komplett unter Schutz zu stellenden Streuobstwiesen

Das Problem ist, dass 50 Prozent Ökolandbau per Gesetz zu einem ruinösen Preiswettbewerb führen, wie er heute auch schon in teilen des konventionellen Landbaus Alltag ist. Der Nachfrage bestimmt auch im Bio-Segment das Angebot am Markt. Ein einseitig sprunghaft steigendes Angebot würde die Absatzmöglichkeiten also negativ beeinflussen, wenn keine Nachfrage da ist. Folgen werden ein Radikaler Preisverfall sein, der dann wieder Familienbetriebe unnötig in die Existenzkrise bringen könnte. Auch die Halbierung der einzusetzenden Pflanzenschutzmittel wird alle Landwirte radikal treffen, selbst im Bio-Bereich wird man Probleme bekommen. Beispielsweise im Bodenseekreis wäre durch ein Verbot von Pflanzenschutzmittel kein Weinbau und Obstbau mehr möglich, da Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten nach Wunsch des Volksbegehrens nicht mehr möglich wäre, da beinahe alle Weinbau- und Obstbau-Gebiete am Bodensee in Naturschutzgebieten liegen. Das wäre fatal. Und hier liegt ein weiteres Problem des Volksbegehrens: Es klärt nicht sauber, was unter „Pflanzenschutzmitteln“ zu verstehen sind. Sind biologische und synthetische Pflanzenschutzmittel gemeint? Leider sind keine Änderungen in einem Gesetzentwurf eines Volksbegehrens möglich, der Gesetzentwurf muss unverändert beraten werden. 

Wir haben also die Situation, dass wir eine Landesregierung haben, die seit Jahren enorm viel für die Artenvielfalt tut, Landwirte haben, die sich an den Programmen der Landesregierung und auch an freiwilligen Initiativen wie „BWblühtauf – Gemeinsam für Artenvielfalt“ des Bauernverbands beteiligen, Kunden haben, die zunehmend bewusster und nachhaltiger Einkaufen, und ein Volksbegehren haben, das leider schwammig formuliert und die Gefahr bringt unabsichtlich mehr zu zerstören als zu Gewinnen. Und leider zielt das Volksbegehren wieder nur auf Landwirte ab, behandelt aber Steingärten und toten Gärten auf Privatgrundstücken wieder nicht. Das ist schade, und aus diesem Grund hat sich auch bereits der Bioland-Verband und die Insel Mainau ihre Unterstützung vom Volksbegehren zurückgezogen. Deshalb wäre es noch schön, wenn die Grün-Schwarze Landesregierung eine eigene Gesetzesinitiative vorlegen würde, damit man die vorliegende Form des Gesetzes annehmen muss. ​

Geposted von Jens Scherb
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