GRUENE EHINGEN
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Die Landesregierung hat nun ihre „Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg" als Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes „Rettet die Bienen" vorgelegt. Das Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium haben das Papier als Alternative zu dem Gesetzesentwurf des Volksbegehrens Artenschutz entworfen. Nun hat der Trägerkreis des Volksbegehrens entschieden, die Mobilisierung vorerst bis Mitte Dezember nicht weiter aktiv zu treiben, um damit einem Dialog eine Chance zu geben. Denn die Landesregierung hat mit ihren Eckpunkten ein Papier vorgelegt, das viele der Volksbegehren-Forderungen aufgreift und zum Teil auch neue Vorhaben zum Artenschutz vorschlägt: Etwa ein Pestizidverbot für Privatanwender*innen oder Schritte gegen die Lichtverschmutzung. Gerade unsere Kommunalpolitiker*innen kennen das bohren harter Bretter für den Artenschutz vor Ort. Ein eigener Gesetzesentwurf der Landesregierung als Alternative zum Volksbegehren beinhaltet nun die Möglichkeit, die Gesellschaft als Ganzes beim Artenschutz zu mobilisieren und zu verpflichten. Unabhängig davon, wird es weiterhin die Aufgabe Grüner und grün-naher Ratsfraktionen sein, in den vielen alltäglichen kommunalen Einzelfallentscheidungen dem Artenschutz und der Artenvielfalt in unseren Gemeinden und Städten mehr Geltung zu verschaffen. Das Volksbegehren hat der Debatte um einen wirksamen Artenschutz für Baden-Württemberg glücklicherweise neuen Schwung gegeben. Zum ersten Mal wurde damit dieses Instrument der direkten Demokratie in Baden-Württemberg genutzt. Richtig ist aber auch: In den letzten Wochen kam es zu einer zunehmenden Polarisierung zwischen Naturschutz und Landwirtschaft. Überwunden geglaubte Gräben taten sich wieder auf. Das hat die Grüne Landtagsfraktion mit großer Sorge beobachtet, denn einen in der Fläche wirksamen Artenschutz erreichen wir nicht gegen die Landwirtschaft, sondern nur gemeinsam mit den Landnutzer*innen. Die Ziele und große Teile des dem Volksbegehren zugrundeliegenden Gesetzentwurfs teilen die Grünen im Landtag. Das sind sinnvolle Instrumente um die Artenvielfalt zu erhalten. Beim Entwurf zur Änderung des § 34 des Naturschutzgesetzes in der Fassung des Volksbegehrens bestand jedoch Änderungsbedarf. Ein umfängliches Pestizidverbot in Landschaftsschutzgebieten und Natura 2000 Gebieten ist – auch wenn Ausnahmen vorgesehen sind – schlicht nicht praktikabel, weder für die einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe noch für das Land. Entsprechend scharf sind die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte ausgefallen. Unsere grüne Position haben die baden-württembergischen Grünen auf der Landesdelegiertenkonferenz in Sindelfingen festgelegt: Es muss über das im Volksbegehren geforderte hinausgegangen werden. Denn Artenschutz ist nicht nur Sache der Landwirtschaft, sondern geht alle an – Verbraucher*innen, die Wirtschaft, die Kommunen und die Politik. Im Verfahren eines Volksbegehrens ist eine solche Nachbesserung nicht vorgesehen und rechtlich nicht möglich. Auch die Abgeordneten erreichten in der Folge dann viele Fragen danach, ob jetzt Unterschriften gesammelt werden sollen oder nicht. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat nun die Minister Untersteller und Minister Hauk beauftragt, Eckpunkte zu entwickeln und diese mit den Umweltverbänden, der Landwirtschaft und dem Trägerkreis des Volksbegehrens zu diskutieren. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Hier werden – im Zusammenspiel zwischen Naturschutz und Landwirtschaft – neue Maßstäbe für den Artenschutz gesetzt. Gestern Abend hat nun auch der Trägerkreis zugestimmt, die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren auszusetzen und sich auf den Dialog über die vorgelegten Eckpunkte einzulassen. Wir erwarten jetzt, dass sich auch die landwirtschaftlichen Verbände auf Basis dieser sehr guten Einigung am Dialog beteiligen. Die EckpunkteKurz gesagt werden hier große Teile des Volksbegehrens übernommen, ergänzt durch wichtige weitergehende Instrumente, die auch in der Fraktion GRÜNE zur Pestizidreduktion im ganzen Land entwickelt worden sind. Damit wird die von den Teilnehmer*innen der Landesdelegiertenkonferenz in Sindelfingen beschlossene Position umgesetzt. Wir werden
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