GRUENE EHINGEN
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[ARCHIV] Der Ehinger Gemeinderat hat beschlossen: Die alte Tongrube in Rißtissen kann künftig als Fläche für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Das ist grundsätzlich gut. Allerdings zeigt das ganze Verfahren, wie willkürlich auch heute noch an vielen Stellen mit den Belangen des Naturschutzes umgegangen wird.
Die Tongrube in Rißtissen umfasst 3 Teilgebiete von insg. 5,6 ha. Von 1975 bis 2001 wurde Ton entnommen und industriell verwertet. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg (Bergamt) genehmigte laut Schreiben vom 27. Juli 1999 an den BUND Ulm die Verfüllung der Grube mit folgenden Materialen:
Die Tongrube sollte laut Abbaugenehmigung verfüllt und wieder als landwirtschaftliche Fläche nutzbar werden. Infolge der Insolvenz des Eigentümers blieb das Grundstück jedoch seit etwa . 2001 unberührt: Es wurde nicht mehr aufgefüllt. In den nachfolgenden Jahren entwickelte sich das Gebiet mit seinen Senken und Bodenwellen sowie mit der Klinge, einer länglichen Wasserfläche mit Steilufern, zu einem artenreichen Biotop. Als 2008 eine Gruppe Motorradsportler plante, die Tongrube für ihren Motorsport zu nutzen, haben sich die Naturschutzvereine BUND Ehingen, NABU Rißtissen und Ehingen sowie besonders Klaus Bommer und seine vogelkundlich interessierten Freunde um eine Bestandsaufnahme der Flora und Fauna in dieses Gebiets bemüht. Diese Bestandserhebung, in der unter anderen auch Tierarten aufgewiesen waren, die in der Roten Liste verzeichnet sind, wurde dem dem Landratsamt Alb-Donau und der Stadt Ehingen zugeleitet. Gemeinsam planten die Naturschutzverbände den Kauf der Lehmgrube, um die seltenen und vom Aussterben bedrohten Arten zu schützen. Der NABU und der Bund übernahmen dann aber das Gebiet doch nicht wegen widersprüchlicher Informationen über Auffüllungen in der Tongrube und wegen des Problems, im Falle eines Kaufs der Grube auch die Altlasten-Risiken übernehmen zu müssen. Immer wieder wurden während des Auffüllungszeitraums Bedenken gegenüber den Behörden betreffend das Auffüllmaterial vorgetragen. Trotzdem wurde weder vom Landratsamt noch vom Bergamt Bodenproben und Wasserproben entnommen und untersucht. Auf Antrag des Eigentümers der Tongrube erfolgte im Gemeinderat Ehingen am 26. Januar 2012 die Aufstellung des Bebauungsplans Freiflächen-Fotovoltaikanlage Tongrube Rißtissen. In dieser Gemeinderatssitzung machte die Grüne Gemeinderatsfraktion bereits auf die Artenvorkommen im Planungsgebiet aufmerksam und forderte eine sensible Planung und den Erhalt der Klinge und des Grabens mit einer Pufferzone. Besonders der Fraktionsvorsitzende der CDU im Ehinger Gemeinderat sprach sich für die Nutzung des gesamten Plangebiets ohne Schonung der Biotope aus. Die örtlichen Naturschutzgruppen wollten daher das Plangebiet mit einem für die Planung beauftragten Biologen im Frühjahr / Sommer 2012 artenschutzrechtlich bewerten lassen. Am Sonntag, 19. Februar 2012, erfuhren BUND und NABU von der Fällung des Bewuchses und der nahezu vollständigen Einebnung des Geländes bis auf die Wasserfläche Klinge. Sofortige Verhandlungen mit dem Bergamt und dem Landratsamt Alb-Donau zwecks Erhalt der Klinge führten zu keinen Änderungen der Eingriffe in das Gelände. Die Argumente für den Grundwasserschutz können wir von BUND und NABU absolut nicht nachvollziehen. Da für die Steilwände der Klinge ein dicker Schutzschichtauftrag aus Lehm nicht möglich war, war für die Behörden der Wasserschutz nicht gewährleistet. Bereits am Ende des 20. Februar 2012 war die Klinge aufgefüllt und damit zerstört. Unsere Nachforschungen an diesem 20. Februar ergaben, dass die Auffüllung etc. vom Bergamt in Absprache mit dem AD-Landratsamt genehmigt worden war. Als Grund für die Genehmigung wurde angegeben: Grundwasserschutz gehe vor Artenschutz. – Die Grundlage zu dieser Entscheidung lieferte eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur geplanten Photovoltaikanlage in der Tongrube durch das Büro Stickroth in Augsburg. Wichtig ist hier festzustellen: Dem Büro Stickroth hat eine einmalige Begehung am 30. November 2011 ausgereicht, um diese artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen! Alle anderen Flora- und Fauna-Daten wurden aus den Jahren 1999 und 2001 übernommen, von einer damaligen Biotopkartierung. Die vom BUND Ehingen an den IDUR (Informationsdiens Umweltrecht e.V) gerichtete Anfrage dazu ergab u. a.: Daten ökologischer Bestandserfassungen sind in der Planungspraxis in der Regel bis zu einem Alter von fünf Jahren verwertbar, sofern sich im betreffenden Gebiet die landschaftliche Situation und die Zusammensetzung der Biozönosen nicht oder nur marginal verändert hat. (VGH Kassel, Beschluss 11 B 368/08) – (Gerne geben wir den gesamten Text der interessierten Öffentlichkeit bekannt!) Wir fragen alle für die bisher gefällten Entscheidungen Verantwortlichen: Was war mit dem Grundwasserschutz in den 10 Jahren seit BEGINN der Auffüllungen? Glaubt man wirklich mit dem Auftrag einer 30 Zentimeter dicken Lehmschicht das Grundwasser vor schädlichen Verunreinigungen schützen zu können? (Spätestens nach der ersten großen Trockenzeit mit entsprechender Rißbildung des Bodens). Wäre es nicht eher angebracht gewesen das Sickerwasser auf schädliche Verunreinigungen zu analysieren, bevor eine teure, wahrscheinlich unnötige Alibimaßnahme veranlasst wird? Am 24. Mai 2012 hat die Grüne Fraktion des Ehinger Gemeinderats dem Bebauungsplan Freiflächen-Fotovoltaikanlage trotz „geschaffener Fakten“ zugestimmt. Die Bürogemeinschaft OPLA aus Augsburg hat einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan vorgelegt, dem wir zustimmen konnten. – Die übrigen Forderungen und Anregungen der Grünen Fraktion aus der Sitzung vom 26. Januar 2012 wurden eingearbeitet. Veröffentlicht am 27. Juni 2012 um 19:07 Uhr. |
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