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Industriegebiet im Überschwemmungsgebiet?! VIER MILLIONEN EURO VERSCHWENDUNG!

5/2/2017

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Die Stadt plant ein Industriegebiet im Überschwemmungsgebiet
Ehingen-Berg für VIER Millionen Euro! Unsere Grüne Alternative lesen Sie hier.

​Die Grüne Fraktion, namentlich Michael Rettenberger, Angela Scheffold und Gudrun Sigloch-Holtz setzten sich schon frühzeitig für die Nichtbebauung der überschwemmungsgefährdeten Flächen ein.
Mit den hier vorliegenden Dokumenten und Hinweisen wollen wir die Sachlage erläutern. Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich an Angela Scheffold- Telefon: 07391/4659 , E-Mail: a.scheffold@t-online.de
und Hubert Dangelmaier- Telefon: 07392/968260 (mit Anrufbeantworter)
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Planerklärung

​Das ist die Karte vom 24.01.2006 des Regierungspräsidiums Tübingen mit der Darstellung der Überschwemmungsflächen im Falle eines HQ100 (Überschwemmungsfläche bei einem 100-jährigen Hochwasser).
​Die roten Anmerkungen sind von uns.


<- Diese Karte wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.01.2006 von der grünen Fraktion für das Protokoll abgegeben.
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Leserbrief zu den verschwendeten Steuergeldern in der Schwäbischen Zeitung und dem Ehinger Tagblatt am 15. und 16.11.2016

​Am 26.01.2006 wurde im Ehinger Gemeinderat die erste Erweiterung des Industriegebiets Berg von der Mehrheit der Gemeinderäte beschlossen (siehe nachfolgende Karte):
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​
​Protokollauszug aus der Sitzung vom 26.01.2006
Hinweise im Gemeinderat auf Überschwemmungsgebiet Ehingen-Berg:
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​Erklärung der Grünen-Fraktion zum Protokoll beigelegt am 26.01.2006:
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10.11.2016: 
Gemeinderatssitzung Bebauungsplan 

Industriegebiet Berg - 1. Änderung (Aufstellungsbeschluss)

​Anlass der Planaufstellung: 
"Mit Inkrafttreten der Hochwassergefahrenkarten im Jahr 2015 wurde ein Überschwemmungsgebiet des Baches Ehrlos im Industriegebiet Berg ausgewiesen,
​
welches bisher weder bekannt noch auffällig wurde. Große Teile der Erweiterungsflächen des Industriegebietes sind auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes nicht mehr bebaubar. ​Aus diesem Grund sollen umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt werden, um die Überschwemmungsflächen aufzuheben. Gleichzeitig soll die Chance genutzt werden, um die Ehrlos naturnaher umzugestalten. Für den Hochwasserschutz wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden." (Text aus der Gemeinderatsvorlage vom 10.11.2016)

Die Bebauungsplanänderung umfasst circa 29 ha. Insbesondere 6,11 ha Gewerbeflächen sollen entfallen und dem Hochwasserschutz dienen. Durch die naturnahe Gestaltung des Gewässers und der Retentionsflächen handelt es sich hierbei um einen großen ökologischen Mehrwert (so die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage). 

Dafür sollen 120.000 m³ Erde ausgebaggert werden und im zukünftigen Gewerbegebiet eingeebnet werden. Eine Abfuhr der Erde ist zu teuer, da sie spuren von Arsen enthält.


​+++ Die Grüne Alternative: +++

Im Industriegebiet Berg gibt es im Süden des Bebauungsplans große überschwemmungsfreie Flächen. Die Gesamtfläche des Bebauungsplans beläuft sich auf 87 ha. Bei sorgfältigem Umgang mit Flächen reicht dieses Baugebiet viele Jahre aus, um Gewerbetreibenden Betriebsfläche anbieten zu können!

Die Vorteile:

-Kostenersparnis von mindestens DREI MILLIONEN Euro für die Ehinger Steuerzahler!

​-Laufende Unterhaltskosten fallen nicht an.

Wichtig: Freihaltung von bisheriger Retentionsfläche.
Die von der Stadtverwaltung geplante Maßnahme bietet nur Schutz bis zu einem 100-jährigen Hochwasserereignis. Bei einem größeren Niederschlagsvolumen wird eine Verschlechterung durch die Bebauung von Retentionsflächen erfolgen!!!


Retentionsflächen= Fläche, die im Falle eines Hochwassers als Überschwemmungsfläche genutzt werden kann.

​

Gesamtgebiet des Gewerbegebiets Industriegebiet Berg im Flächennutzungsplan
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LINKS: gesamter Flächennutzungsplan
OBEN: Teilgebiet erster Bebauungsplan mit Überschwemmungsfläche (rechts braun markierte Fläche)
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Kurz zusammengefasst:
           
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Die Flächendaten beweisen: Eine große bebaubare Gewerbefläche ist außerhalb dem 100-jährigen Hochwasserüberschwemmungsgebiet vorhanden.
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Hochwasser bei Berg im Februar 1990

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Gesetzliche Regelung bei Hochwasser
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Gesetzliche Vorgabe der Wasserwirtschaftsverwaltung für alle besiedelten Bereiche den Schutz vor einem 100-jährigen Hochwasser zu gewährleisten. Hierfür besteht für den Staat eine Verpflichtung. Dafür bekommt man in der Regel 70% Zuschuss.
Alles, was darüber hinaus geschützt werden soll, müssen die Kommunen/Bauherren selbst finanzieren.

​Besonderheiten bei überplanten Flächen 

​Bis 2014 galt die Regelung: "Überschwemmungsgebiete gelten nicht für Flächen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes in einem genehmigten Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind. " (gelber Kasten)

Seit den großen Überschwemmungen in den vergangenen Jahren mit Milliardenschäden wurde das Gesetz verändert und die Regelung verschärft. 

Obwohl schon seit 2006 bekannt war, dass das zukünftige Gewerbegebiet Überschwemmungsfläche ist, wurde es beschlossen und Grundstücke angekauft. Grüne Vorsorgepolitik wurde übergangen!
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Auskünfte über das Bauen im Überschwemmungsgebiet

​Quelle: https://www.lrasbk.de/_Resources/Persistent/e712d5c2994c77f21cd8b76c7c6100b3d28b3843/150206%20FAQ%20Bauen%20in%20%C3%9CSG.pdf
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