GRUENE EHINGEN
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[ARCHIV] Pressemitteilung von der Grünen Ratsfraktion in Ehingen bzgl. der Rechtsauskunft des Regierungspräsidiums zum Verkauf des Grundstücks Frauenberg 1:
Der Verkauf des städtischen Grundstücks Frauenberg 1 im November 2010 warf wegen der besonderen Umstände des Geschäfts einige Fragen auf: Das Grundstück grenzt direkt an das des damaligen Oberbürgermeisters Krieger. Eine junge Ehinger Familie hatte sich für das Grundstück interessiert und wollte das Haus sanieren. Doch die Sanierungstreuhand Ulm verkaufte im Auftrag der Stadt das Grundstück kurz vor dem Ausscheiden des Oberbürgermeisters aus dem Amt an andere Interessenten, die laut Zeitungsberichten ankündigten, das Haus abreißen zu wollen. Bereits wenige Monate zuvor hatte die Stadtverwaltung unter OB Krieger erfolglos einen Antrag in den Gemeinderat eingebracht, das Haus abzureißen und an seiner Stelle eine öffentliche Anlage mit Treppe zu bauen. Dieser Antrag wurde aufgrund des Widerstands vieler Stadträte wieder von der Tagesordnung genommen. Um den Sachverhalt nach dem umstrittenen Verkauf aufzuklären, legten alle Gemeinderatsfraktionen gemeinsam Herrn OB Krieger einen umfangreichen Fragenkatalog vor. Herr Krieger antwortete jedoch nur knapp und nicht konkret. Deshalb bat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der SPD-Fraktion das Regierungspräsidium Tübingen um eine Rechtsauskunft. Wir fragten, ob der OB als Nachbar nicht befangen und der Verkauf rechtswidrig war. Die Antwort ist inzwischen eingegangen. Das RP ist der Auffassung, dass sich der damalige OB Krieger „der Mitwirkung an den rechtlich relevanten Handlungen dadurch enthalten hat, dass er durch Erteilung einer Vollmacht jedenfalls die Zuständigkeit für den Vertragsabschluss an eine andere Person abgab“. Zu unserer Klage darüber, dass viele Fragen von OB Krieger nicht beantwortet wurden, antwortet das RP unter Verweis auf die Gemeindeordnung, Anfragen eines Gemeinderates an den Bürgermeister seien binnen angemessener Frist zu beantworten. Das RP fügt aber hinzu: „Eine solche Möglichkeit gegenüber einem in den Ruhestand getretenen ehemaligen (Ober-)Bürgermeister bzw. dessen Pflicht zur Beantwortung sieht die Gemeindeordnung jedoch nicht vor. Die Vorschrift bezieht sich lediglich auf den gegenwärtigen Amtsinhaber.“ Offen sind immer noch die Fragen nach den Verbindungen zwischen Alt-OB Krieger und einem der Käufer, nach den Gründen für die Ablehnung anderer Kaufinteressenten und nach einem eventuellen finanziellen Verlust für die Stadt. Wir bedauern sehr, dass es auf diese wichtigen Fragen wohl keine Antworten mehr geben wird. Das ist unbefriedigend, aber wir haben unsere Möglichkeiten damit ausgeschöpft. Für uns ist die Angelegenheit daher nach der Auskunft des Regierungspräsidiums rechtlich abgeschlossen. Eine Bewertung der Vorgänge, die über das Formaljuristische hinaus geht, mag jeder Bürger selbst vornehmen. Veröffentlicht am 9. März 2011 um 13:12 Uhr. |
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